Fragen zur Archivbenützung
Die folgende Übersicht gibt Auskunft zu häufig gestellten Fragen. Die zugrundeliegenden Bestimmungen können im Volltext der Benutzungsordnung und der Reproduktionsrichtlinien eingesehen werden. Die im Zuge der Lagerung des Archivgutes in den neuen Archivboxen geänderten Archivsignaturen sind in der Signaturenkonkordanz verzeichnet.
Wo kann ich Archivgut einsehen?
Die Benützung des Archivgutes ist nur im Lesesaal des Steiermärkischen Landesarchivs möglich.
Adresse: Karmeliterplatz 3, 8010 Graz
Wie kann ich Archivalien zur Benützung bestellen?
Die Bestellung von Archivalien erfordert die genaue Angabe der relevanten Archivsignaturen.
Personen, die das Landesarchiv erstmals benützen oder in der Archivbenützung nicht versiert sind, werden unter fachkundiger Anleitung des wissenschaftlichen Beratungsdienstes bzw. der Lesesaalaufsicht, nach dem Studium der einschlägigen Findbehelfe, die Archivsignaturen auf dem Bestellschein eintragen können.
Sind die Archivsignaturen bekannt, können Archivalien auch auf folgenden Wegen bestellt werden.
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telefonisch beim Beratungsdienst zu den angeführten Zeiten: (0316)877-3478
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per Telefax:(0316)877-2954
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per Post: Steiermärkisches Landesarchiv, Karmeliterplatz 3, A-8010 Graz
Wie soll ich meinen Archivbesuch vorbereiten?
Landeskundliche Nachschlagewerke sind in den Lesesälen zur Erstinformation verfügbar.
Für wissenschaftliche Arbeiten im Hochschulbereich ist bei quellenbasierten Forschungen vor intensivem Einstieg in die Arbeit ein Beratungsgespräch mit Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes des Steiermärkischen Landesarchivs zu empfehlen.
Für die Erforschung einer Hofgeschichte sollten die wichtigsten Daten über das Objekt (Einlagezahl, Katastralgemeinde) bereits bekannt sein.
Hinweis: Eine wertvolle Orientierungshilfe bietet das Werk: „ Die Urbare, urbarialen Aufzeichnungen und Grundbücher der Steiermark“, das durch ein Register erschlossen ist.
Wie lange muß ich auf die Archivalienvorlage warten?
Gibt es Schutzfristen?
Was kostet die Archivbenützung?
Die Benützung des Archivgutes selbst ist kostenlos.
Zur Abgeltung eines Teils des Verwaltungsaufwandes wird eine "Archivkarte" ausgegeben, und zwar:
1. mit einer Geltungsdauer an zwei beliebig wählbaren Öffnungstagen innerhalb eines Jahres ab Austellungsdatum zum Preis von € 3
2. mit einer Geltungsdauer an fünf beliebig wählbaren Öffnungstagen innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum zum Preis von € 7,20
3. mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum zum Preis von € 27,- . Die Archivkarte wird vom Portierdienst ausgestellt.
Die Archivkarte wird ad personam ausgegeben und ist nicht übertragbar. BenützerInnen, die bereits eine Archivkarte besitzen, werden gebeten, diese Karte bei jedem Archivbesuch mitzubringen.
Wer hilft mir, wenn ich etwas nicht lesen kann?
Kann ich Archivalien mit einer Digitalkamera oder dem Handy selbst fotografieren?
Das Fotografieren von Archivgut durch Verwenden eigener Geräte ist nicht gestattet.
Reproduktionen werden ausschließlich über schriftliche Anforderung vom Steiermärkischen Landesarchiv angefertigt.
Kann ich Archivalien kopieren lassen?
Zum Schutz der Archivalien sind besondere konservatorische Bedingungen einzuhalten. Die Kopierung kann nur bei jenem Archivgut erfolgen, bei dem keine Beschädigung anzunehmen ist.
Gebundene Archivalien können nur über den archiveigenen Buchscanner reproduziert werden. Reproduktionen aus Grundbüchern stehen meist binnen fünf Arbeitstagen zur Verfügung. Für Vorlagen bis A/0 können Direktkopien in Farbe hergestellt werden, sofern die Vorlagen nicht aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen von der Kopierung ausgeschlossen sind. Pergamente und Archivalien mit Siegeln sind von der Kopierung auf dem Normalpapierkopierer ausgeschlossen, können jedoch mit Hilfe unserer speziellen Scanner reproduziert werden.
Für Bilder, Pläne, Landkarten, Fotos, Urkunden und dgl. gelten die Reproduktionsrichtlinien des Landesarchivs. Für die Reproduktion dieser Vorlagen muss ein Reproduktionsantrag gestellt werden.
Kopierungen auf Normalpapier und auf elektronischen Datenträgern (CD, e-mail) werden nach schriftlicher Bestellung gegen Verrechnung durchgeführt. Je nach Arbeitsanfall können die Kopien meist innerhalb von zehn Tagen nach Bestellung gegen Bezahlung abgeholt werden. Der Versand per Post oder per e-mail ist möglich. Die Stückzahl je ArchivbenützerIn und Monat ist wegen des großen Arbeitsaufwandes und der knappen Personalressourcen auf zehn Vorlagen begrenzt.
Hinweis: Vorsteuerfreie Lieferung in die Mitgliedsländer der EU ist nur möglich, wenn bei der Bestellung eine gültige UID-Nummer angegeben wird. Auf dem Antrag muss der Rechnungsempfänger eingetragen sein, dem die UID-Nummer zugeordnet ist. Nach Ausstellung der Rechnung sind Änderungen nicht mehr möglich.
Die Kosten für Reproduktionen betragen:
SW-Kopie/-Druck A4 |
0,45 |
€ |
SW-Kopie/-Druck A3 |
0,60 |
€ |
Studententarif (SW-Kopie/-Druck A4/A3) |
0,35 |
€ |
SW-Druck von Buchscan A4/A3 |
1,10 |
€ |
Farbkopie/-Druck A4 |
1,10 |
€ |
Farbkopie/-Druck A3 |
1,60 |
€ |
Buchscan CD-Rom (inkl. 1. File) |
9,50 |
€ |
jedes weitere File Buchscan auf CD |
1,10 |
€ |
Zeitungsarchiv SW |
1,10 |
€ |
Zeitungsarchiv Farbe |
1,70 |
€ |
Fachdruck Studio A4 (Farbe/SW) |
2,80 |
€ |
Fachdruck Studio A3 (Farbe/SW) |
4,80 |
€ |
CD-Rom (inkl. 1. File) |
9,50 |
€ |
DVD (inkl. 1. File) |
16,20 |
€ |
jedes weitere File auf CD/DVD |
5,40 |
€ |
jedes weitere File Buchscan auf CD/DVD |
1,10 |
€ |
Versand per e-mail (inkl. 1. File) |
9,50 |
€ |
jedes weitere File per e-mail |
5,40 |
€ |
jedes weitere File Buchscan per e-mail |
1,10 |
€ |
Der Kostenersatz für die Herstellung von Digitalisaten (Buchscans) bestimmter Kategorien von Archivgut in Selbstbedienung (§ 2 Abs. 2 Z 4) beträgt (ein Wertpunkt entspricht einem Scan):
1. Wertkarte mit 10 Punkten € 2,50
2. Wertkarte mit 50 Punkten € 10,00
3. Wertkarte mit 100 Punkten € 18,00
4. Wertkarte mit 500 Punkten € 60,00
Kann ich einen tragbaren Computer verwenden?
Welche Hygienemaßnahmen sollen eingehalten werden?
- Jeglicher Kontakt der Finger mit dem Mund ist zu vermeiden, solange die Hände nicht desinfiziert wurden.
- Vor der Archivalienbenützung die Hände zum Schutz der Archivalien waschen.
- Nach der Archivalienbenützung zum Schutz der Gesundheit die Hände mit dem speziellen Waschmittel gründlich waschen.
- Anschließend auf die getrockneten Hände das bei jedem Waschbecken verfügbare Desinfektionsmittel auftragen.
Was darf ich im Lesesaal nicht?
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Steiermärkischen Landesarchivs bemühen sich um die bestmögliche Erhaltung des wertvollen Archivgutes für die kommenden Generationen. Jeder Archivbenützer soll innerhalb der derzeit gegebenen räumlichen und personellen Voraussetzungen optimale Arbeitsbedingungen vorfinden.
Daraus sind einige Verhaltensregeln abgeleitet:
- Essen, Rauchen und lautes Sprechen sind im Lesesaal verboten.
- Während der Archivbenützung dürfen keine Taschen etc. zu den Lesesaaltischen mitgenommen werden. Bitte benützen Sie die Taschenablagen.
- Während der Archivalienbenützung dürfen nur Bleistifte verwendet werden.
- Die Reihenfolge von Archivalien in Kartons, Schubern, Faszikeln und Heften darf nicht selbständig verändert werden.
- Bei offensichtlich gestörter Ordnung bitten wir, die Lesesaalaufsicht zu informieren.
- Auf den Archivalien dürfen keine Unterstreichungen oder andere Markierungen angebracht werden.
- Archivalien dürfen nicht als Schreibunterlage verwendet werden.