Landschaftliches Archiv
Geschichte und Inhalt
Der am Landtag versammelte und dem steirischen Landrecht unterworfene hohe und niedrige Adel, die Prälaten sowie der Vertreter der landesfürstlichen Städte und Märkte bildeten als „Stände“ vom Spätmittelalter bis zu den Verfassungsreformen des 19. Jahrhunderts in ihrer Summe „das Herzogtum“, „das Land“ Steiermark oder kurz „die Landschaft“ – als Widerpart zum jeweiligen Landesfürsten, dem Herzog.
Anfangs blieben schriftliche Aufzeichnungen über die Tätigkeit der Landschaft spärlich und flüchtig, die wichtigsten Urkunden (auf Pergament) waren einzelnen Ständemitgliedern zur Obhut anvertraut. Mit dem Aufkommen des billigeren Papiers intensivierte sich auch die Schriftlichkeit der Verwaltung, und als sich die Stände seit 1494 in Graz ihr Landhaus als Sitz erbauten, war es nur mehr eine Frage der Zeit, ehe eine geregelte Registratur ins Leben trat. Einen Wendepunkt markiert das Jahr 1528, als das Gremium der Verordneten, der landschaftlichen „Regierung“ zwischen den Landtagen, geschaffen wurde. Dieses erhielt auch den Auftrag, die Beschlüsse und Schriften zu sammeln, und es entstanden die Landtagshandlungen, vergleichbar den zeitgleichen Kopialbüchern der niederösterreichischen Kammer in der Abteilung Staatliche Archive.
Der Beamtenstab der Landschaft erweiterte sich; hatte es ursprünglich nur einen Schreiber gegeben, so avancierte dieser nun zum „Sekretär“ und hatte verschiedene unterstützende Amtsträger neben und unter sich. Generaleinnehmeramt mit Buchhaltung und Aufschlagsämtern, Bauamt und andere Stellen mehr dokumentierten die Zweige landschaftlicher Verwaltung nach außen. Diese Verwaltungsstruktur, an dessen Spitze seit dem 19. Jahrhundert der Landesausschuß stand, fand erst einige Jahre nach Ende des Ersten Weltkriegs ihr Ende, als 1925 im Zuge der Verfassungs- und Verwaltungsreform die autonome Landesverwaltung (Graz-Landhaus) mit der vormaligen landesfürstlich-staatlichen Provinzialverwaltung (Graz-Burg) zum Amt der Steiermärkischen Landesregierung zusammengelegt wurde.
Die großen Leistungen, die die steirische Landschaft unter Aufwendung hoher Kosten für viele Bereiche von Verteidigung, Wirtschaft, Sozialwesen und Kultur des Landes Steiermark erbrachte, sind aus der archivalischen Hinterlassenschaft eindrucksvoll dokumentierbar.
Das umfangreiche landschaftliche Archiv – es umfaßt mit allen Bestandteilen (ohne die Bezirksvertretungsakten) in seiner derzeitigen Aufstellung über 3.000 Urkunden, rund 3.700 Schuber, zirka 4.500 Bände und gegen 4.700 Faszikel – gliedert sich in die folgenden Archivkörper:
1. Die landschaftlichen Urkunden sind die Schlüsseldokumente für das verfassungsrechtliche Selbstverständnis des Herzogtums und Kronlandes Steiermark vom 12. bis späten 19. Jahrhundert, von der Georgenberger Handfeste des Jahres 1186, die den Erbgang des Landes an die Babenberger festlegte, bis zu Landmannschaftsreversen, Urkunden zum Steuer- und Schuldenwesen sowie Kauf- und Stiftungsbriefen landschaftlicher Gebäude, Schulen und Museen. Die anschließende und laufend fortgeführte Sammlung von Kauf-, Tausch- und Pachtverträgen sowie Schuldscheinen und Reversen des Landes Steiermark wurde 1998 in das Archiv der Landesregierung übertragen.
2. Das Antiquum (bis 1996 „Altes Archiv“) befindet sich seit rund eineineinhalb Jahrhunderten im permanenten Ordnungsstadium, ist aber dennoch gut benützbar. Es umfaßt die Alte Registratur bis zum Jahre 1792, jedoch nicht in der vormaligen Aufstellung gemäß einem Laden- und Faszikelsystem, sondern seit dem 19. Jahrhundert in einer systematischen Gliederung. Derzeit bilden 14 Gruppen das Rückgrat dieses Archivkörpers, dessen Vereinigung mit dem seit 1811 bestehenden Joanneumsarchiv im Jahre 1868 zur Gründung des Steiermärkischen Landesarchivs führte. Eine grundlegende Neu- und Feinordnung ist im Gange, sie orientiert sich jedoch am bestehenden Gruppenschema. Besonderes Anliegen ist hier die archivalische „Flurbereinigung“ zwischen Antiquum und verwandten Beständen.
3. Die Registratursystematik des Jahres 1792 mit Einführung von Sachfaszikeln, die durch jahrweise Protokolle und Indizes gut und rasch benützbar sind, leitete über zum Archivkörper Medium, der Akten bis zum Jahr 1861 (bei geringen Überschneidungen mit späteren Jahren) umfaßt. Er gelangte 1906 in das Landesarchiv.
4. Die dritte und letzte Epoche der landschaftlichen Verwaltung umfaßt der Archivkörper des Rezens, von der Landesordnung 1861 bis zur Vereinigung von autonomer mit landesfürstlich-staatlicher Landesverwaltung im Jahre 1925. Auch hier besteht eine systematische Registratur, die durch jahrweise Protokolle und Indizes erschlossen wird.
Neben diesen vier Hauptgruppen wurden aus dem Umkreis der landschaftlichen Verwaltung noch folgende Bestände in das Landesarchiv abgegeben (wiederum meist mit der zeitlichen Obergrenze 1925, aber auch darüber hinausreichend):
Präsidialakten von Landtag, Landesausschuß und Landesregierung des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts
Obereinnehmeramt: Seit 1768 die Finanzbehörde des Landes schlechthin.
Technisches Landesamt (Landesbauamt)
Landesbauinspektion
Landes(eisen)bahnen
Landeskrankenhaus, Findel- und Gebärhäuser
Landesmuseum Joanneum
Agrikultur- und Landwirtschaftsgesellschaft
Eine verfassungsmäßige Besonderheit in der österreichisch-ungarischen Monarchie stellen die steirischen Bezirksvertretungen (die Akten umfassen rund 3.700 Kartons und mehrere hundert Bände) dar, die in der Zeit von 1866 bis 1938, zwischen den Gemeinden und dem Landtag als autonome Verwaltungsstellen auf regionaler Ebene fungierten – nicht zu verwechseln jedoch mit den zusätzlich noch bestehenden Bezirkshauptmannschaften. Die Aufgaben der zunächst gewählten, später von der Landesregierung ernannten Bezirksvertretungen lagen besonders in den Bereichen des Verkehrs-, Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Landeskultur.
Gernot P. Obersteiner