Gerichtsarchive
Landrecht
Dabei handelt es sich um jene Behörde, vor der der Adel seinen Gerichtsstand hatte. Die Bestände des sogenannten älteren Landrechts, die von etwa der Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1782 reichen, umfassen insgesamt 1516 Kartons und wurden alphabetisch nach Familien und Orten geordnet. Mit der Justizreform Josephs II. wurden die Kompetenzen des Landrechts (das nun unter der Bezeichnung „jüngeres Landrecht" aufbewahrt wird) erweitert; es war nun sowohl Adelsgericht erster Instanz als auch Zivilgerichtsbehörde für alle Gültenbesitzer, Instanz bei Streitigkeiten mit dem Fiskus, um landesfürstliche Lehen, mit Stiften, Klöstern, Kapiteln, landesfürstlichen Städten und Märkten sowie bei Konflikten zwischen Untertanen und Herrschaften.
Sonderreihen des Landrechts bilden die landrechtlichen Testamente, Eheverträge und Schenkungsurkunden von 1543-1850 sowie 14 Landrechtsprotokolle 1527-1783.
Sonderreihen des Landrechts bilden die landrechtlichen Testamente, Eheverträge und Schenkungsurkunden von 1543-1850 sowie 14 Landrechtsprotokolle 1527-1783.
Appellationsgerichtshof, Oberlandesgericht Graz
Der Appellationsgerichtshof mit Sitz in Klagenfurt, von dem sich sehr reiches Material (unter anderem 218 Bände Rats- und Kriminalprotokolle) erhalten hat, wurde 1782 als Berufungsgericht geschaffen und 1850 vom Oberlandesgericht Graz abgelöst. Vom Oberlandesgericht Graz, dem die Landesgerichte in Graz, Cilli und das Kreisamt in Leoben untergeordnet waren, existieren unter anderem Lageberichte 1940-1944, vereinzelte Personalakten auch der untersteirischen Justizbeamten aus der Zeit des 2. Weltkrieges, Justizverwaltungsakten 1945-1955, Akten der britischen Besatzungsmacht, Akten zur Entnazifizierung und Rehabilitierung des Justizpersonals etc.
Landes- und Bezirksgerichte
Der Bestand des Landesgerichts für Strafsachen Graz, das unter anderem die Kriminalakten des Magistrats Graz 1801-1815 (als Vorakten) sowie vereinzelte Strafakten 1867-1899 enthält, beginnt erst ab 1914 reicher zu fließen. Diese Akten sind durch Namensverzeichnisse und Register, die Jahrgänge 1937-1947 darüber hinaus mittels Archivdatenbank erschlossen. Im Material des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz finden sich vor allem Verlassenschafts- und Zivilrechtsangelegenheiten 1851-1897, Konkurs- und Ausgleichsakten 1966-1990, Akten der Rückstellungskommssion beim Landesgericht sowie vom Handelsgericht übernommene Bestände.
Vom Landesgericht (Kreisgericht) für Strafsachen Leoben befinden sich die Akten der Jahrgänge 1926-1947, vom dortigen Landesgericht für Zivilrechtssachen etwa solche zu Konkurs- und Ausgleichsangelegenheiten 1923-1930, 1949-1943 und 1966/67, zur Justizverwaltung aus der Zeit des zweiten Weltkriegs, des Handelsgerichts Leoben und des Einigungsamtes im Archiv.
1850 wurden die Bezirksgerichte eingerichtet, die von den Grundherrschaften die niedere Gerichtsbarkeit und auch für den Geschäftsgang notwendige Archivalien übernahmen. Innerhalb ihrer reichen Bestände (etwa Verlässe, Waisenakten, Verträge, Strafakten niederer Delikte etc.) kommen sicherlich den Grundbüchern und den dazugehörigen Urkundensammlungen eine besondere Bedeutung zu.
Eigentliche Grundbücher wurden in Nachfolge der Urbare in den landesfürstlichen Städten und Märkten um 1730 und nach 1768 in den übrigen Grundherrschaften angelegt, gleichzeitig wurde jeder Realität eine eigene Urbarnummer zugeteilt. Diese ältesten Grundbücher, die Grundbuch I genannt werden, sind demgemäß nach Herrschaften und weiters nach Urbarnummern geordnet. Um 1810/20 begannen die meisten Grundherrschaften mit der Führung neuer Grundbücher (=Grundbücher II), die in fast allen Fällen nach 1848 von den Bezirksgerichten zur Weiterverwendung übernommen wurden. So ist die Aufstellung dieser Grundbücher II auch nach Bezirksgerichten und in weiterer Folge nach Grundherrschaften und Urbarnummern, die zunächst beibehalten wurden, gegliedert. Die Grundbücher I und II sind zudem durch Findbücher erschlossen. Nach 1871 wurden von den Bezirksgerichten schließlich neue Grundbücher angelegt (III und IV), die nunmehr primär nach Bezirksgerichten, dann weiters nach Katastralgemeinden und schließlich nach Einlagezahlen, die die Urbarnummern ablösten, geordnet sind. Bis zur Umstellung auf EDV-Führung des Grundbuches befinden sich alle Bände im Landesarchiv.
Vom Landesgericht (Kreisgericht) für Strafsachen Leoben befinden sich die Akten der Jahrgänge 1926-1947, vom dortigen Landesgericht für Zivilrechtssachen etwa solche zu Konkurs- und Ausgleichsangelegenheiten 1923-1930, 1949-1943 und 1966/67, zur Justizverwaltung aus der Zeit des zweiten Weltkriegs, des Handelsgerichts Leoben und des Einigungsamtes im Archiv.
1850 wurden die Bezirksgerichte eingerichtet, die von den Grundherrschaften die niedere Gerichtsbarkeit und auch für den Geschäftsgang notwendige Archivalien übernahmen. Innerhalb ihrer reichen Bestände (etwa Verlässe, Waisenakten, Verträge, Strafakten niederer Delikte etc.) kommen sicherlich den Grundbüchern und den dazugehörigen Urkundensammlungen eine besondere Bedeutung zu.
Eigentliche Grundbücher wurden in Nachfolge der Urbare in den landesfürstlichen Städten und Märkten um 1730 und nach 1768 in den übrigen Grundherrschaften angelegt, gleichzeitig wurde jeder Realität eine eigene Urbarnummer zugeteilt. Diese ältesten Grundbücher, die Grundbuch I genannt werden, sind demgemäß nach Herrschaften und weiters nach Urbarnummern geordnet. Um 1810/20 begannen die meisten Grundherrschaften mit der Führung neuer Grundbücher (=Grundbücher II), die in fast allen Fällen nach 1848 von den Bezirksgerichten zur Weiterverwendung übernommen wurden. So ist die Aufstellung dieser Grundbücher II auch nach Bezirksgerichten und in weiterer Folge nach Grundherrschaften und Urbarnummern, die zunächst beibehalten wurden, gegliedert. Die Grundbücher I und II sind zudem durch Findbücher erschlossen. Nach 1871 wurden von den Bezirksgerichten schließlich neue Grundbücher angelegt (III und IV), die nunmehr primär nach Bezirksgerichten, dann weiters nach Katastralgemeinden und schließlich nach Einlagezahlen, die die Urbarnummern ablösten, geordnet sind. Bis zur Umstellung auf EDV-Führung des Grundbuches befinden sich alle Bände im Landesarchiv.
Landtafel
Dieses Verzeichnis des adeligen und kirchlichen Dominikalgutes wurde 1730 begonnen und teilt sich in mehrere Serien: Die erste, die sogenannte Landtafel I wurde 1810 abgeschlossen. Die Landtafel Reihe II, die bis 1886 reicht, wurde um das bisher fehlende Lastenblatt ergänzt; bei der anschließenden Reihe III (bis 1912) wurden dann den einzelnen Realitäten Einlagezahlen zugewiesen. Mit der Reihe IV schließlich, die bis in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach und nach in das Grundbuch übertragen wurde, endet die Landtafel.